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Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,
die folgenden Bedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Euch
(nachfolgend Teilnehmer) und der Netzwerkparty des Computerclub Neuendorf
(nachfolgend Veranstaltung genannt). Mit dem Abschicken der Anmeldung bzw. dem
Betreten der Räumlichkeiten werden diese Regeln anerkannt.
Vielen Dank für euer Verständnis !
§1 Anmeldung und Überweisung
Alle persönlichen Angaben sind in der Anmeldung wahrheitsgemäß auszufüllen.
Mit der Anmeldung ist ein Eintrag auf der Teilnehmerliste verbunden.
Sobald das Geld überwiesen ist könnt ihr euren Sitzplatz auswählen.
Eure persönlichen Daten werden bei uns zum Zweck gespeichert, euch per Email über
unsere nächsten Veranstaltungen zu informieren. Auf Anfrage werden diese jederzeit
wieder gelöscht.
§2 Teilnahme minderjähriger Personen
Das Mindestalter, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können, beträgt 16 Jahre. Wenn
das 18te Lebensjahr noch nicht erreicht ist, dürfen nur Plätze im "U-18" Bereich
gewählt werden. In diesem Bereich sind die USK für Spiele dringend einzuhalten.
Der Veranstalter haftet nicht für Verstöße. Pornographische Inhalte dürfen in
diesem Bereich ebenso nicht verbreitet oder betrachtet werden.
§3 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer
Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die ein stattfinden der Veranstaltung
unmöglich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall
werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet. Der Veranstalter kann
Teilnehmer vor und während der Veranstaltung ausschließen, wenn ihre
Durchführung trotz Mahnung des entsprechenden Teilnehmers
nachhaltig gestört wird. Jeglicher Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung
erlischt hierdurch. Gegebenenfalls für den Veranstalter entstehende Kosten,
durch den Ausschluss des Teilnehmers, sind vom Teilnehmer zu tragen.
§4 Rücktritt durch den Teilnehmer
Nur Teilnehmer, die uns den Eintritt bis zum festgesetzten Überweisungsschluß
überwiesen haben, bekommen einen Platz reserviert. Jegliche Reservierungen,
können bis zum festgesetzten Abmeldeschluß schriftlich (z. B. per Email)
rückgängig gemacht werden. Der Rücktritt gilt als anerkannt, wenn seitens des
Veranstalters eine Bestätigung des Rücktritts erfolgt. Nur dann besteht
Rückerstattungsrecht auf den gezahlten Eintritt. Erscheint ein Teilnehmer nicht
zur Veranstaltung oder meldet sich nicht fristgerecht bis eine Woche davor
ab, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den bezahlten Unkostenbeitrag
zur Kostendeckung einzubehalten.
§5 Änderung: Recht auf Bild
Falls ein Teilnehmer nicht wünscht, auf der Homepage auf den Bildern sichtbar zu sein,
so hat er dies dem Veranstalter vor der Veranstaltung mitzuteilen.
§6 Haftung der Teilnehmer
Falls es zur Sachbeschädigung durch einen Teilnehmer im Bereich der Veranstaltung
kommt, dabei seien sowohl das Inventar des Veranstaltungsortes als auch
eingebrachte Sachen der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt,
haftet der Verursacher uneingeschränkt und in voller Höhe und kann sofort von der
Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei erlöschen jegliche
Rückerstattungsansprüche des Verursachers.
Jeder Teilnehmer haftet für selbst eingebrachte Gegenstände (Computer, Zubehör,
Kleidung ...). Bei Abhandenkommen (Diebstahl) oder Beschädigung von Eigentum
eines Teilnehmers übernimmt der Veranstalter weder Haftung noch leistet er
Schadensersatz.
§7 Nutzung von Software
Jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizenzierter Software ist verboten, es gelten
die gesetzlichen Grundlagen in vollem Umfang. Der Veranstalter spricht sich davon
frei, für die Daten auf den von Teilnehmern mitgebrachten Datenträgern
(Festplatten, Zip-Drives, Disketten, CD's etc.) verantwortlich zu sein. Gleiches
gilt für im Netzwerk transferierte, nicht vom Veranstalter bereitgestellte Dateien.
§8 Allgemeines Verhalten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu gesitteten Verhalten. Falls ein Teilnehmer
von der Veranstaltung ausgeschlossen werden sollte, so geschieht dies nur im
Interesse der anderen Teilnehmer. Jegliche Versuche einen reibungslosen Ablauf
der Veranstaltung zu be-, verhindern werden mit sofortigem Ausschluss geahndet.
Unfug ist zu unterlassen, körperliche Auseinandersetzungen sind strengstens
untersagt. Den Weisungen des Veranstalters, sowie durch den Veranstalter
legitimierten Personen ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hat das Hausrecht.
§9 Verhalten im Netzwerk
Jegliche Versuche, andere Teilnehmer, Game-/Fileserver oder andere Netzdienste
zu stören, sind strengstens untersagt und werden mit einem Verweis von der
Veranstaltung bestraft. Es ist aussschliesslich die vom Veranstalter zugeteilte
Netzwerkkonfiguration zu verwenden. Abweichungen oder Änderungen sind nur auf
Weisung gestattet.
Absichtliche Störungen des Netzwerkbetriebs werden mit sofortigem Ausschluß
ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr geahndet.
§10 Mitgebrachte Gebrauchsgegenstände / Veränderung des Netzwerks
Der Veranstalter stellt einen Raum, einen Netzwerkzugang sowie Server zur
Verfügung. Anderes Equipment (Computer mit Netzwerkkarte, RJ45 Netzwerkkabel
(Twisted Pair), etc.) sind vom Teilnehmer mitzubringen. Das Benutzen von
Lautsprechern ist untersagt. Es besteht Kopfhörerpflicht. Das Mitbringen von
überflüssiger Hardware (Drucker, Scanner etc.) sowie anderer Gebrauchsgegenstände
wie Toastern, Mikrowellen, Backofen, Wasserkochern, Lavalampen, Verstärkern oder
Video-Projektoren o.ä. sind aus Platz-, Strom- und Sicherheitsgründen nur nach
Absprache mit den Veranstaltern erlaubt. Eigenmächtige Veränderungen am Netzwerk
(das Einbringen von Erweiterungen, z.B. durch Hubs etc.) ist ohne Absprache mit
dem Veranstalter nicht gestattet.
§11 Rauschmittel
Das Mitbringen und Trinken von stark alkoholischen Getränken ist während der
Veranstaltung nicht gestattet. Auch Drogenkonsum jeglicher Art ist strengstens
untersagt. Es gelten gesetzliche Vorschriften
§12 Gesundheitliche Schäden
Die für Videospiele geltenden Sicherheits- und Warnhinweise gelten ausnahmslos.
Für gesundheitliche Schäden wird keine Haftung übernommen.
§13 Werbung / Handel
Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, in irgendeiner Form für politische oder
gewerbliche Vereine zu werben, sondern nur den offiziellen Sponsoren der
Veranstaltung. Diese werden beizeiten öffentlich bekannt gegeben.
Es darf auf der Party ohne Zustimmung des Veranstalters nichts an- oder verkauft werden.
§14 Turniere und Preisvergabe
Jeder Turnierteilnehmer ist verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen
Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstößen
die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. Teilnahme und Preisverleihung
erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluß des Rechtsweges.
§15 Abfall
Anfallender Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse zu befördern. Jeder Teilnehmer
hat seinen Platz so zu verlassen, wie er aufgefunden wurde, d. h. sauber und
ordentlich. Der Veranstalter wird sich bemühen, Möglichkeiten zur Müllentsorgung
und -trennung anzubieten, weist die Teilnehmer jedoch an, den selbst verursachten
Abfall auch selbst zu entsorgen.
§16 Haftung durch den Veranstalter
Die Veranstalter können bei Sach- und Personenschäden nicht zur Verantwortung
gezogen werden. Sie sind außerdem nicht haftbar für die Daten, in dessen Besitz
ein Teilnehmer steht oder für den Datentransfer zwischen den Teilnehmern im
Netzwerk. Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden, die an
der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen
von Programmen, Umkonfiguration des Betriebssystems, etc. entstehen.
Der Veranstalter haftet auch nicht für durch 3. bereitgestellte Technik.
§17 Änderungen der AGBs
Sollte der Veranstalter Änderungen an den AGBs vornehmen müssen, werden alle
angemeldeten Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Sollten diese
nicht mit den neuen AGBs einverstanden sein, wird ihnen auf Wunsch der
Teilnahmebetrag zurück erstattet.
§18 Gültigkeit der AGBs
Die hier aufgeführten Regeln sind ausnahmslos zu akzeptieren. Sollte es der
Verlauf der Vorbereitung und/oder der Veranstaltung notwendig machen, so
behält sich der Veranstalter eine Änderung vor. Eine Mißachtung kann den
Verweis von der Veranstaltung und u. U. eine Anzeige zur Folge haben.
Sollte einer der hier aufgeführten Punkte durch bestimmte Umstände seine
Gültigkeit verlieren, so gelten trotzdem weiterhin alle anderen Punkte.
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